Der Besuch der Krabbelstube ist für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren möglich.
Voraussetzung für einen Betreuungsplatz ist die Aufnahme in unseren Verein (nach einer Platzzusage).
Die Platzvergabe richtet sich nach der Gruppenzusammensetzung, der chronologisch angelegten Warteliste und anderen Faktoren.
Für die Aufnahme in die Warteliste finden können Sie sich hier online registrieren.
Zur Aufnahme eines Kindes werden die Vertragsunterlagen ausführlich durchgesprochen. Die Eltern erhalten die entsprechenden Unterlagen (z.B. Betreuungsvertrag, Satzung, Anmeldebogen und Vereinsbeitrittserklärung). Wie in allen anderen Einrichtungen auch ist die Einsicht in das gelbe Untersuchungsheft der Kinder notwendig.
Die Kündigung des Betreuungsplatzes muss mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Austritt schriftlich bekannt gegeben werden. Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich.
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes ist nicht gleichbedeutend mit dem Vereinsaustritt.
Die derzeit gültige Satzung sieht eine Kündigungsmöglichkeit der Vereinsmitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten vor. Alternativ kann die Vereinsmitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umgewandelt werden.