Pädagogisches Konzept der Krabbelstube Erlangen e.V. „Kleine Flitzer“

Stand: Juli 2024

Inhalt

1. Vorwort

2. Struktur -und Rahmenbedingungen unserer Einrichtungen

2.1 Namen und Anschrift der Einrichtung und des Rechtsträgers

2.2 Lage der Einrichtung

2.3. Situation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im Einzugsgebiet

2.4. Öffnungszeiten

2.5. Personal

3. Leitbild

4. Partizipation

5. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

6. Pädagogische Gesichtspunkte – Bildungs- und Erziehungsbereiche

6.1 Bindung und Beziehung

6.2 Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen

6.3 Kommunikative Kompetenzen

6.4 Körperbezogene Kompetenzen

6.5 Stärkung der Kinder in ihrem positiven Selbstkonzept (Eigenständigkeit und Individualität)

6.6 Kreativität, Spontaneität und Aktivität

6.7 Kompetenzen im kognitiven und lernmethodischen Bereich

6.8 Umwelt- und Gesundheitserziehung

6.9 Bewegungserziehung / Psychomotorik

6.10 Naturwissenschaften / Mathematik und Techniken

6.11 Ästhetik, Kunst, Kultur und Musik

6.12 Emotionalität und soziale Beziehungen / Persönlichkeitsbildung

7. Unsere Arbeit

7.1 Eingewöhnungsphase

7.2 Tagesablauf

8. Das Spiel

9. Elterninformation und Elterngespräche

10. Integration und Inklusion

11. Gesetzliche Grundlagen

12. Kooperation und Vernetzung

1. Vorwort

Mit unserer Konzeption legen wir die Grundlage unserer Arbeit mit den Kindern in unserer Einrichtung offen und machen unsere Arbeit transparent und nachvollziehbar. Sie finden darin beispielsweise unsere Schwerpunktsetzung, Rahmenbedingungen, Organisation und Bildungsziele sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Konzeption wird regelmäßig überarbeitet.

Ihr Kinderkrippenteam

2. Struktur und Rahmenbedingungen unserer Einrichtung

2.1 Name und Anschrift der Einrichtung und des Rechtsträgers

Krabbelstube Kleine Flitzer e.V.
Johann-Kalb-Straße 17
91052 Erlangen

E-Mail: info@krabbelstube-kleineflitzer.de

Unser Träger

Rechtlicher Träger der Krabbelstube ist die Krabbelstube Erlangen e.V. „Kleine Flitzer“, ein eingetragener Verein, dem Eltern von derzeit oder ehemals betreuten Kindern angehören.

Unser Arbeitgeber ist ein Vorstand mit derzeit fünf Mitgliedern und einem Kassierer, der ehrenamtlich die Einrichtung führt. Interessierte Eltern können sich für die Mitarbeit im Vorstand bereiterklären und zur Mitgliederversammlung wählen lassen. Der Verein führt die Einrichtung in eigener Verantwortung und nach eigenen Vorstellungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

Wir sind eine Kinderkrippe die nach dem Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) arbeitet und somit nach der Richtlinie der Betriebskostenförderung bezuschusst wird.

Die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan, dem die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren zu Grunde liegt.

Die Möglichkeit zur Wahl des Elternbereirats ist bei jeder Mitgliederversammlung gegeben. Grundsätzlich erfüllen aber die Vorstandsmitglieder die Funktion des Elternbeirats. Darüber hinaus gibt es feste Arbeitsgruppen in der Elternschaft, die sich zum Beispiel um die Pflege des Gartens, das Gestalten und Organisieren von Festen, regelmäßige Wartung, Reinigung und Reparatur der Spielzeuge kümmern.

2.2 Lage der Einrichtung

Unsere Krabbelstube befindet sich in den beiden Erdgeschosswohnungen der Johann-Kalb-Straße 17 im Wohngebiet „Röthelheimpark“. Im fünfgeschossigen Gebäude befinden sich noch Wohnungen für mehrere  Familien.

Beide Gruppen (die Blumen- und die Käfergruppe) verfügen über einen Gruppenraum, einen Nebenraum, einen Schlafraum sowie über eine Küche und ein Bad. In der größeren Gruppe befindet sich das Büro der Einrichtungsleitung. Außerdem gehören ein Keller und Garten zu unserer Einrichtung.  In unserem Garten gibt es ausreichend Sand- und Rasenflächen mit Kletter-, Schaukel- und Rutschmöglichkeiten. Für heiße Tage ist selbstverständlich ein Sonnenschutz vorhanden. Im Zuge unseres Umzuges haben wir unsere Ausstattung rundum erneuert – es gibt nun u.a. Spielebenen für die Kinder (alles zertifiziert)  und ergonomische Stühle für die Mitarbeiter.

Große Wald- und Wiesengrundstücke in unserer direkten Umgebung nutzen wir für Spazier- und Beobachtungsgänge.

2.3 Situation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im Einzugsgebiet

Unsere Einrichtung befindet sich im Röthelheimpark in der Sebaldussiedlung, in der Nähe des Naturschutzgebietes und des Universitätscampus. Unser Angebot richtet sich nicht nur an Familien aus dem Einzugsgebiet, sondern auch an Familien aus anderen Stadtteilen. Als familienergänzende Einrichtung wollen wir vornehmlich berufstätigen, studierenden und alleinerziehenden Eltern jeder Nationalität die Möglichkeit bieten, Beruf und Privatleben mit der Erziehung ihrer Kinder in Einklang bringen.
Unsere Gruppen sind sehr heterogen, unsere Kinder kommen aus verschiedenen Kulturen und sozialen Schichten. Bei der Auswahl achten wir auf eine ausgeglichene Geschlechter- und Altersmischung.

2.4 Öffnungszeiten

Unsere Einrichtung ist derzeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Die Kernzeit ist von 8:15 – 12:15 Uhr am Vormittag.
Mindestbuchungszeit bei einem Ganztagsplatz ist 4-5 Stunden.
Mindestbuchungszeit bei einem Nachmittagsplatz ist 2 – 3 Stunden.

Bringzeiten sind von 7:30 – 8:15 Uhr und für die Nachmittagskinder um 14 Uhr.
Abholzeiten sind um 12:15, 12.45 – 13.00 Uhr, 13.45 – 14.00 Uhr, 14.45 – 15.00 Uhr, 15.45 – 16.00 Uhr, und 16.45 – 17.00 Uhr.

2.5 Personal

In unserer Einrichtung arbeiten drei Erzieherinnen, drei Kinderpflegerinnen und derzeit drei Springerinnen. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen, den erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen etc. teil.

3. Leitbild

Unsere Krippe ist ein wertvoller Lernort mit familienergänzendem Charakter, wo sich die Kinder sicher und geborgen fühlen sollen. Wichtig ist uns ein intensiver und individueller Bezug zum einzelnen Kind.
Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz, was genaues Beobachten, Einfühlen in die Situation der Kinder und Interesse für die Belange der Kinder voraussetzt. Anhand konkreter Situationen im Tagesablauf, die die Kinder interessieren wird eine ganzheitliche Erziehung angestrebt.
Die Entwicklung der Kinder unterstützen, stärken und fördern wir altersentsprechend.
Schwerpunkt unserer Elterninitiative ist es auf die Bedürfnisse unserer Eltern einzugehen. Ebenso tragen die Eltern einen wichtigen Teil des Bestehens unserer täglichen Arbeit bei und gestalten mit uns ein Qualitätskonzept und schaffen Rahmenbedingungen.

4. Partizipation

Unsere Kinder sollen sich an den Aufgaben des Alltags und deren Verrichtung beteiligen können und als Gestalter ihres eigenen Lebens Selbstwirksamkeit erfahren.
Wir wollen die Kinder als Ideen- und Beschwerdeführer aktiv mit einbeziehen, um ihnen die Erfahrung zu ermöglichen, bei Unzufriedenheit auch über Ausdrucksformen wie Weinen, Zurückziehen und Aggressivität ernst und wahrgenommen werden.
Das Ziel soll der Erwerb der Kompetenzen für angemessene Formen der Beschwerdeäußerung sein wie z.B.:

  • höflich fragen
  • nicht schlagen
  • sagen, was los ist
  • Mut haben, abzulehnen
  • sich nicht alles gefallen lassen

Die Kleinen können sich noch nicht so gut wie Erwachsene oder ältere Kinder sprachlich mitteilen, sie tun dies eher durch Mimik und Gestik. Darum ist es wichtig, die Kinder genau zu beobachten und die Äußerungen der Kinder auch richtig zu deuten. Das Personal soll darin geschult sein und sich immer im Austausch darüber mit den anderen Teammitgliedern und auch den Eltern befinden, so dass Wünsche und Interessen der Kinder in den Tagesablauf eingebaut werden können.

Beispiele:

  • was oder wie viel sie essen möchten
  • was sie spielen oder singen möchten
  • Spielzeug soll möglichst frei zugänglich sein
  • Projektthemen und Ausflugsziele nach den Äußerungen und Wünschen der Kinder auswählen
  • neben wem darf das Kind sitzen oder mit wem zusammen spielen
  • evtl. gruppenübergreifende Angebote
  • mal was bewusst allein machen lassen

Trotzdem ist es wichtig, trotz aller Hilfe zur Selbständigkeit und dem Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder diese vor Überforderung zu schützen.
Zu viel Spielzeug, zu viele Auswahlmöglichkeiten oder alles allein entscheiden lassen, kann man die Kleinen nicht, da sie noch nicht immer selbst entscheiden können, was für sie gut und richtig ist.

5. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Wie jede andere Kindereinrichtung sind wir verpflichtet, bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung geeignete Mittel und Wege zu nutzen, um die Kinder und Eltern auf entsprechende Hilfen hinzuweisen oder darauf hinzuwirken.
In der Einrichtung sind konkrete Handlungsleitlinien für den Umgang bei Kindeswohlgefährdung ausgearbeitet worden und jede Mitarbeiterin hat die Pflicht, sich bei ersten Anzeichen an diese zu halten.

6. Pädagogische Gesichtspunkte – Bildungs- und Erziehungsbereiche

6.1 Bindung und Beziehung

Die Voraussetzung für eine stabile und sichere Bindung und Beziehung zwischen Erzieher und Kind ist für uns eine feinfühlige Eingewöhnungsphase. In der Arbeit mit den Kindern ist uns ein achtsamer und wertschätzender Umgang von Bedeutung.
Außerdem brauchen die Kinder feste Orientierungspunkte, die es sowohl durch die dauerhafte und intensive Beziehung zu den Eltern als auch durch den Aufbau konstanter Beziehungen zu den Betreuern und den Kindern der Kindergruppe erfährt. Einen weiteren Halt finden die Kinder in einem geregelten Tagesablauf, einer konstanten Gruppenzusammensetzung und der festen Bezugsperson.

6.2 Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen

Bei uns lernen Kleinkinder soziale und emotionale Kompetenzen durch die Zugehörigkeit und den Umgang in der Gruppe. Wir unterstützen die Kinder, sich gegenseitig zu helfen, sich zu trösten, sie lernen mit Gefühlen umzugehen, sie motivieren sich zum gemeinsamen Spiel und übernehmen schon einfache Aufgaben für die Gruppe. Wir leben ihnen den liebe- und respektvollen Umgang miteinander vor. Bei Streitigkeiten der Kinder untereinander versuchen wir uns so weit wie möglich zurückzuhalten, denn schon die Kleinen sind in der Lage, bestimmte Konflikte selbst zu lösen.

6.3 Kommunikative Kompetenzen

Der Prozess des Spracherwerbs ist enorm wichtig für die Kinder.
Durch kindgemäße Gespräche, Singen und den Gebrauch vieler kleiner Reime, Gedichte, Bilderbücher und Fingerspiele unterstützen wir das Erlernen der Sprache erheblich (regelmäßige Wiederholungen). Auch im Umgang miteinander werden die Kinder mehr und mehr dazu angeregt, sich der Sprache zu bedienen. Im Alltag achten wir darauf, möglichst viel sprachlich zu begleiten und Dinge zu benennen.

6.4 Körperbezogene Kompetenzen

Grob- und Feinmotorik werden durch vielfältige Angebote während des gesamten Tagesablaufs gestärkt, indem die Kinder so oft es geht selbst tätig sein dürfen.
Wir beobachten die Kinder und fördern sie altersentsprechend mit gezielten Angeboten.
Grobmotorik: z.B. laufen, rennen, hüpfen, sich auf einen Stuhl setzen, die Treppe steigen usw. 
Feinmotorik: z.B. Kette auffädeln, Besteck halten, Buchseiten umblättern, einen Stift halten.
Bei geeignetem Wetter sind wir täglich mit den Kindern draußen.
Unter Sauberkeitserziehung verstehen wir nicht nur die schrittweise Hinführung der Kinder zum selbstständigen Benutzen der Toilette, sondern auch die Körperpflege, wie das Hände und Gesicht waschen, das Wickeln, Eincremen u.ä.
Die Kinder werden bei Bedarf gewickelt.
Den Zeitpunkt für den Beginn der Entwöhnung von der Windel sprechen wir mit den Eltern ab und versuchen, diesen Prozess mit den Eltern in gleicher Art und Weise zu begleiten.

6.5. Stärkung der Kinder in ihrem positiven Selbstkonzept (Eigenständigkeit und Individualität)

Wir wollen die Kinder zur größtmöglichen Eigenständigkeit erziehen und sie als individuelle Persönlichkeiten respektieren. Vertrauen in das Kind ist hierzu notwendig. 
Wir versuchen die Kinder schrittweise an Ziele heranzuführen, anstatt die fertigen Lösungen vorzugeben. Um Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zu fördern, müssen die Kinder in lebenspraktische, alltägliche Handlungsabläufe (An- und Ausziehen, Waschen, Aufräumen, Kochen usw.) mit einbezogen werden.
Gleichzeitig sollen sie die Möglichkeit bekommen, eigene Entscheidungen zu fällen und Gefahren zu erkennen.
Obwohl die Gruppenerziehung ein wesentliches Element bei der Erziehungsarbeit darstellt, werden die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen akzeptiert.
Ein Kind darf und soll „nein“ sagen können.

6.6 Kreativität, Spontanität und Aktivität

Die Kinder sollen durch geeignete, fantasieanregende Materialien, Techniken und Angebote sowie durch geeignete Raumausstattung motiviert werden, ihre kreativen Fähigkeiten zu entwickeln und tätig zu werden. Wichtig ist die Freude am Tun: Nicht das Ergebnis, sondern das Tun ist das Entscheidende. Selbermachen lassen, die Förderung der sinnlichen Wahrnehmung (Tasten, Schmecken, Fühlen, Riechen und Hören), Zeit zum Ausprobieren, Vielfältigkeit und Mut zu Neuem fördern die Entwicklung der Kinder.
Um den kindlichen Bewegungsdrang unterstützen zu können, bieten wir ausreichend Gelegenheiten ( Aufenthalt im Freien, Bewegungsspiele, Musik zum Tanzen etc.).

6.7 Kompetenzen im kognitiven und lernmethodischen Bereich

Fantasie und Vorstellungsvermögen

Kausale Abfolgen und Zusammenhänge

Begriffe bilden

Lernen durch Beobachtung

Lernen mit allen Sinnen

Lernen

Aufmerksamkeit und Konzentration

Umwelterfahrungen

Um den Kindern auch die Umgebung außerhalb der Krabbelstube näher zu bringen, gehen wir bei passendem Wetter täglich ins Freie. Dabei werden Erfahrungen in der Natur (Wechsel der Jahreszeiten, Beobachten von Tieren, Pflanzen und Wettererscheinungen) gesammelt sowie erste Verkehrsregeln und umweltgerechtes Verhalten geübt. Bei Spaziergängen lernen die Kinder das Wohngebiet kennen und sich zu orientieren.

Durch geeignetes Spielzeug und Angebote wird das Kind angeregt, sich in Anfängen über einen längeren Zeitraum mit einer Sache zu beschäftigen.

Wichtig ist uns, dass es kein Überangebot an Materialien und Spielzeug gibt und die Kinder Rückzugsmöglichkeiten finden.

6.8 Umwelt- und Gesundheitserziehung

  • Hygieneerziehung (regelmäßiges Hände waschen, Toilettengang)
  • gesunde Ernährung
  • Naturerfahrungen mit allen Sinnen (Erkundungstouren im Naturschutzgebiet)

6.9 Bewegungserziehung / Psychomotorik

  • tägliche Spaziergänge im Naturschutzgebiet
  • Besuche auf Spielplätzen
  • Bobbycar / Laufrad fahren
  • Bewegungsspielen
  • Bewegungslieder

6.10 Naturwissenschaften / Mathematik u. Technik

  • zählen im Alltag z.B. anwesende Kinder, Spielsachen, Bücher anschauen
  • Geschichten, Spielbereiche
  • hauswirtschaftl. Angebote

6.11 Ästhetik, Kunst, Kultur u Musik

  • Instrumente, Lieder
  • Raumgestaltung
  • Brauchtum
  • Kennenlernen von versch. Gestaltungstechniken

6.12 Emotionalität und soziale Beziehungen / Persönlichkeitsbildung

  • Freispiel
  • Rollenspiel
  • Entspannung
  • Geschichten erzählen

7. Unsere Arbeit

7.1 Eingewöhnungsphase (wir arbeiten nach dem Berliner Modell)

Für die Eingewöhnung des Kindes sollten sich die Eltern ausreichend Zeit nehmen.
Am Anfang (etwa 3 Tage) ist ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind ca. 1 Stunde in der Einrichtung, damit das Kind durch die vielen neuen Eindrücke nicht überfordert wird. Eltern und Kind sollen die ErzieherInnen, Kinder und die Räumlichkeiten kennen lernen.
Die Betreuungspersonen beobachten dabei die Reaktionen, Vorlieben, Besonderheiten und Eigenheiten des Kindes, um später, auch in Abwesenheit der Eltern, individuell auf das neue Kind eingehen zu können. Zwischen allen Beteiligten soll Vertrauen aufgebaut werden.
In dieser Phase sollten sich Mutter oder Vater eher passiv verhalten, ihr Kind nicht drängen, sich von ihnen zu entfernen und es immer akzeptieren, wenn das Kind ihre Nähe sucht. Wenn das Kind bereit ist, wird es von sich aus die Umgebung erkunden.
In Absprache mit dem begleitenden Elternteil werden dann nächste kleine Schritte (wie Verlängerung der Besuchszeit, erste Übergabe an eine Betreuungsperson, erstes Verlassen des Raumes u.Ä.) festgelegt. In zunehmendem Maße übernimmt ein/e BetreuerIn die Versorgung des Kindes (Füttern, Wickeln) und bietet sich als Spielpartner/-in an.
Mutter und Vater überlassen es nun den BetreuerInnen, auf die Signale des Kindes zu reagieren, und helfen nur dann, wenn das Kind noch nicht auf die BetreuerInnen reagiert.
Unter Beachtung der Reaktion des Kindes wird nun der Zeitraum, in dem das Kind allein in der Krabbelstube bleibt, vergrößert. Der begleitende Elternteil hält sich aber weiter in der Nähe auf.
Die Eltern bleiben nicht mehr in der Einrichtung, sind jedoch jederzeit telefonisch erreichbar.
Die Eingewöhnung ist dann abgeschlossen, wenn das Kind die BetreuerInnen als Bezugspersonen anerkennt und sich von ihnen trösten lässt. Es kann vorkommen, dass das Kind beim Weggang seiner Eltern weint, wichtig ist dann, dass es schnell wieder beruhigt werden kann und danach in guter Stimmung Spielangeboten und Aktivitäten nachgehen kann.
Es kann nicht vorhergesagt werden, wie lange die Eingewöhnung dauert, da jedes Kind anders reagiert. Es sollte aber mit einer behutsamen Eingewöhnung von 2-3 Wochen gerechnet werden.

Betreuungsvertrag, Vereinsmitgliedschaftsformular, Anmeldebogen und Nutzungszeitformular sind schon vor der Eingewöhnungszeit auszufüllen und abzugeben. Auch der Dauerauftrag für die Betreuungs- und Nebenkosten muss vorher eingerichtet sein.

Für den Krabbelstubenbesuch brauchen die Kinder:

  • Windeln
  • Kleidung zum Wechseln
  • Hausschuhe
  • Schlafanzug
  • Flasche bzw. Tasse
  • Kuscheltier, Schnuller o.Ä. bei Bedarf
  • Foto Familie

(Eigentum namentlich kennzeichnen)

7.2 Tagesablauf

Blumengruppe:

ab 7.00 – 8.15 Uhr:Freispiel, Bringen der Kinder
ab 8.15 Uhr:gemeinsames Frühstück
9.00 – 10.45 Uhr:Freispiel, Angebote zum Malen, Kneten, Kleben, Basteln, Schneiden, Singen, Tanzen, Musizieren, Sport treiben, Verkleiden, Aufenthalt im Freien, Spazier- und Beobachtungsgänge usw. Abwechslungsreiches und von den Wünschen und Bedürfnissen geprägtes Angebot (evtl. auch Schlaf)
10.45 – 11.00 Uhr:Waschen, Wickeln, Toiletten- und Töpfchengang bei Bedarf
gegen 11.00 Uhr:warmes Mittagessen danach Vorbereitung für den Mittagsschlaf
12:15 Uhr:Abholzeit der Vormittagskinder
13.00 – 17:00 Uhr:stündlich Abholzeit; je nach Buchungszeit
13.30 – 14.00 Uhr:Anziehen und Wickeln der Kinder, die schon geschlafen haben
14.00 – 17:00 Uhr:Freispiel und Angebote wie am Vormittag
14.00 Uhr:Bringzeit der Nachmittagskinder
ca. 14.30 Uhr:Brotzeit für alle Kinder
17.00 Uhr:Krabbelstube schließt

Käfergruppe:

ab 7.00 – 8.15 Uhr:Freispiel, Bringen der Kinder
ab 8.15 Uhr:gemeinsames Frühstück
9.00 – 10.45 Uhr:Freispiel, Angebote zum Malen, Kneten, Kleben, Basteln, Schneiden, Singen, Tanzen, Musizieren, Sport treiben, Verkleiden, Aufenthalt im Freien, Spazier- und Beobachtungsgänge usw. Abwechslungsreiches und von den Wünschen und Bedürfnissen geprägtes Angebot (evtl. auch Schlaf)
10.45 – 11.00 Uhr:Waschen, Wickeln, Toiletten- und Töpfchengang bei Bedarf
gegen 11.00 Uhr:warmes Mittagessen danach Vorbereitung für den Mittagsschlaf
12:15 Uhr:Abholzeit der Vormittagskinder
13.00 – 17:00 Uhr:stündlich Abholzeit; je nach Buchungszeit
13.30 – 14.00 Uhr:Anziehen und Wickeln der Kinder, die schon geschlafen haben
14.00 – 17:00 Uhr:Freispiel und Angebote wie am Vormittag
14.00 Uhr:Bringzeit der Nachmittagskinder
ca. 14.30 Uhr:Brotzeit für alle Kinder
17.00 Uhr:Krabbelstube schließt

Nach der 15-Uhr-Abholzeit treffen sich alle Kinder zum Spiel in der Blumengruppe oder gehen gemeinsam nach draußen.

7.3 Besondere Höhepunkte

Besondere Höhepunkte im Krabbelstubenalltag sind:

  • Eingewöhnungen
  • Geburtstagsfeiern
  • Ausflüge
  • Faschingsfeier
  • Osterfest
  • Sommerfest
  • Laternenfest
  • Nikolausfeier
  • Weihnachtsfeier
  • Abschiedsfeier für Kinder, die in den Kindergarten gehen
  • Elterncafé
  • Kindergartenbesuch vor den Sommerferien

8. Das Spiel

Spiel ist ein Grundbedürfnis für jedes Kind und die Art und Weise, wie ein Kind die Welt begreift und entdeckt.

Schon kleine Kinder fangen damit an, ohne dass es ihnen jemand gezeigt hat.

Was lernen Kinder durch das Spiel?

  • Auseinandersetzen mit der Umwelt
  • Erlebnisse verarbeiten
  • Mitteilungsfähigkeit
  • Gefühle wahrnehmen (Freude, Schmerz usw.)
  • Regeln und Grenzen erfahren (Aufräumen usw.)
  • Sinnesschulung
  • Stärken und Schwächen erfahren
  • Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Ausdauer
  • Kreativität, eigene Ideen fördern
  • Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen
  • Bewegungsdrang ausleben
  • Bedürfnissen nachgehen (Entspannen, Beobachten, Entdecken usw.)
  • Kindliche Neugierde ausleben
  • Sozialverhalten
  • Konfliktlösung

Was bedeutet Freispiel? Freispiel ist ein wichtiger Abschnitt im Tagesablauf.

„Frei“ – spielen heißt selbst zu entscheiden…

… was man spielen möchte,

… mit wem man spielen möchte,

… wo man spielen möchte,

… womit und wie lange man spielen möchte.

Verhalten der BetreuerInnen ?

Wir vermitteln, beobachten, spielen mit, stellen Materialien bereit, sind Gesprächspartner und geben Anregungen.

9. Elterninformation und Elterngespräche

Unsere Arbeit in der Krabbelstube soll die Erziehung in der Familie ergänzen. Wir können sie nicht ersetzen. Deshalb ist unser Anliegen, einen engen, aufgeschlossenen und ehrlichen Kontakt zu den Eltern herzustellen.

Bei Gesprächen (Eltern-/Entwicklungsgesprächen, Tür-und Angelgesprächen), Elternabende, Mitgliederversammlungen und Feiern möchten wir gemeinsame pädagogische Wege und Möglichkeiten für die Erziehung der Kinder finden.

Wir führen Beobachtungsbögen für jedes Kind. Ebenso hat jedes Kind eine Portfoliomappe, in der durch den Erzieher, Lernerfolge und Erlebnisse durch Fotos und Text dokumentiert werden. Das Portfolio ist ein Instrument, das Beobachtung und Dokumentation zusammenführen kann, für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen nutzbar macht und deshalb geeignet ist, Lern- und Entwicklungsprozesse sowie pädagogische Arbeit zu dokumentieren und zu reflektieren.

 Die Portfoliomappe steht den Kindern und Eltern jederzeit zur Verfügung.

In unserem Schaukasten hängen wir Fotos von Ereignissen aus der Krabbelstube aus.

Über Termine und organisatorische Fragen werden die Eltern per Aushang, Infobrief oder per Mail rechtzeitig informiert.

Einmal im Jahr findet ein Elternabend statt. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, auch andere Eltern kennen zu lernen, sich über aktuelle, pädagogische Themen zu informieren, die Organisation der Krabbelstube besser zu verstehen und um das Mitspracherecht wahrzunehmen.

Einmal jährlich findet eine anonyme Elternbefragung statt.

10. Integration und Inklusion

Der Begriff Inklusion hat seine Wurzeln im Lateinischen. Dort bedeutet das Verb includere einlassen und einschließen, das Substantiv inclusio bedeutet Einschließung und Einbeziehung.

Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben darf. Unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religion oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

In der inklusiven Gesellschaft gibt es keine definierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden sind. Diese Unterschiede werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern dieser Gesellschaft ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.

So auch im Bereich der Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Homogene und damit separierende Lerngruppen werden nicht gebildet. Von der Kindertagesstätte über die Schulen und Hochschulen bis hin zu Einrichtungen der Weiterbildung wird niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen. Vielmehr ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch das Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern. Nicht das Individuum muss sich also an ein bestimmtes System anpassen, sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen. (Autorin: Andrea Schöh)

Die Kinderkrippe „Kleine Flitzer“e.V. ist grundsätzlich bereit, Integrativkinder aufzunehmen. Nach Absprache mit dem Vorstand, dem Team, den Eltern und dem Fachdienst wird für jeden einzelnen Fall entschieden, ob wir das Kind in unserer Einrichtung aufnehmen können.

Pädagogen und Therapeuten aus dem Bereich der Frühförderung können zur Unterstützung in die Einrichtung kommen. Sie können unsere Arbeit gezielt unterstützen. Sehr wichtig ist uns ein enger Kontakt und Austausch zwischen dem externen Fachpersonal, den pädagogischen Mitarbeitern und den Eltern über die Entwicklung des Kindes.

Dazu gehört auch, dass das Personal sich mit Fachliteratur und Fort- und Weiterbildungen auf jeden einzelnen Fall vorbereitet und spezialisiert.

11. Gesetzliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch VIII

Im SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber die Grundlagen der Förderung in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen geschaffen, insbesondere:

  • § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung
  • § 5 Wunsch- und Wahlrecht
  • § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 22 ff. Grundsätze der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
  • § 24 Rechtsanspruch des Kindes auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
  • § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
  • § 47 Meldepflichten
  • § 80 Jugendhilfeplanung
  • § 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung

BayKiBiG

Der Landesgesetzgeber hat Näheres über Inhalt und Umfang der Kindertagesbetreuung im BayKiBiG geregelt und die Grundlagen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege geschaffen (Art. 1 Satz 1 BayKiBiG). Der Anwendungsbereich ist dabei im Vergleich zum umfassenderen SGB VIII insoweit eingeschränkt, als das BayKiBiG nur für Einrichtungen und Tagespflegeverhältnisse gilt, die dem Bildungsaspekt besonders Rechnung tragen. Im BayKiBiG einschließlich Ausführungsverordnung sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung (kindbezogene Förderung, Investitionskostenbezuschussung) beschrieben. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP), der zugehörigen Handreichung für die unter Dreijährigen und den Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) sind Wege aufgezeigt, diese Ziele zu erreichen.

Betriebserlaubnis

Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden. Zweck dieser Vorschriften ist es, eine Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen auszuschließen. Die für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Behörden sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Regierungen. Diese stellen Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der Einrichtung.

Datenschutz

Die Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kinder- und Familiendaten das Sozialgeheimnis gem. § 35 Abs. 1 SGB I wahren.

Kinder- und Familiendaten sind deshalb nach § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB X zu löschen, sobald der Verwendungszweck, für den sie erhoben worden sind, erreicht ist. Dies ist der Fall, wenn z. B. vorgemerkte Kinder nicht aufgenommen werden oder wenn bei aufgenommenen Kindern das Betreuungsverhältnis endet. An die Stelle der Löschung tritt eine Sperrung, wenn einer Löschung Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder durch eine Löschung schutzwürdige Interessen beeinträchtigt würden.

Der Träger ist nach § 78a SGB X verpflichtet, die erforderlichen technisch-organisatorischen Schutzvorkehrungen vor unbefugter Kenntnisnahme, Nutzung und Verarbeitung von Kinder- und Familiendaten durch Dritte zu treffen.

Unfallversicherung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII sind alle Kinder während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung im Sinne des § 45 SGB VIII sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VIII gesetzlich unfallversichert.

Das pädagogische Personal ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII in seiner Eigenschaft als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

In Zusammenarbeit mit den Trägern von Einrichtungen müssen die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe erfüllt werden (Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material, Schulung von Erzieherinnen und Erziehern in Erster Hilfe). Nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c der Gemeindeunfallversicherung-Verordnung A1 muss deshalb in einer Kindertageseinrichtung pro Kindergruppe eine Erzieherin oder ein Erzieher in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Ersthelfer-Ausbildung muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung sowie der Wiederholungskurse werden unmittelbar von den Unfallversicherungsträgern übernommen.

12. Kooperation und Vernetzung

Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Einrichtungen und Institutionen in der näheren Umgebung, z.B. mit dem ASD, der Frühförderung.

Bei Bedarf, z.B. zu Beratungszwecken, nehmen wir Kontakt mit dem Paritätischem auf, unserem Dachverband auf.

Zweimal jährlich findet im Stadtteilhaus ein Treffen zum Austausch statt.